Aktuell laufen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohngeldgesetzes und des SGB II. Die Gesetzentwürfe sehen Änderungen zum 01.01.2023 vor. Bundeseinheitliche Antragsvordrucke für das Wohngeldverfahren sind grundsätzlich ab dem 01.01.2023 zu verwenden!
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